Jérôme Boateng wurde kürzlich vor Gericht wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe verwarnt. Die zuständige Staatsanwaltschaft hat nun Revision gegen das Urteil eingelegt.

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Rund eine Woche nachdem in einem Prozess gegen Jérôme Boateng (35) ein Urteil wegen vorsätzlicher Körperverletzung gefällt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Der Fußballprofi war zu einer Geldstrafe von 200.000 Euro unter Vorbehalt verwarnt worden.

Auf Anfrage der Nachrichtenagentur spot on news bestätigte die Pressestelle für Strafsachen am Oberlandesgericht München, "dass die Staatsanwaltschaft München I Revision gegen das Urteil eingelegt hat". Eine Begründung der Revision erfolge erst nach Zustellung des Urteils, weshalb man derzeit keine Angaben dazu machen könne.

Boateng darf sich nichts zuschulden kommen lassen

Boateng war am 19. Juli vor dem Landgericht München wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt worden. Eine ehemalige Partnerin hatte dem Fußballweltmeister vorgeworfen, sie 2018 in einem Urlaub angegriffen und beleidigt zu haben. Boateng hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Das Gericht hatte ihn am vergangenen Freitag zu einer Geldstrafe in Höhe von 200.000 Euro unter Vorbehalt verwarnt.

Diese Strafe muss Boateng aber nicht zahlen, solange er nicht gegen bestimmte Auflagen verstößt. Die Richterin erklärte zum Urteil, dass von dem Vorwurf des "notorischen Frauenschlägers" gegen den Fußballstar im Verfahren nichts übrig geblieben sei. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor im Prozess eine Summe von 1,2 Millionen Euro gefordert. Womöglich sah sie die ausgesprochene Verwarnung als zu milde an und entschied sich deswegen zu einer Revision. (wue/spot)  © spot on news

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