Wird Ex-Tennisstar Boris Becker in einem Fernsehbeitrag des Comedians Oliver Pocher herabgewürdigt? Darum geht es nun wieder vor Gericht, dieses Mal in zweiter Instanz.
Im Rechtsstreit zwischen dem früheren Tennisstar
Becker war vor einem Jahr in erster Instanz mit einer Zivilklage gegen Pocher gescheitert. Der Ex-Tennisprofi werde durch einen Fernsehbeitrag aus der RTL-Sendung "Pocher - gefährlich ehrlich" vom Oktober 2020 nicht in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt, urteilte das Offenburger Landgericht damals.
Becker verlangte laut seinem Anwalt, dass der Beitrag nicht mehr gesendet und im Internet gelöscht wird. Der einstige Wimbledon-Sieger hatte das Offenburger Urteil angefochten.
Die beiden Prominenten müssen laut Oberlandesgericht für die Berufungsverhandlung nicht persönlich erscheinen. Weder die Anwältin Pochers noch der Anwalt Beckers signalisierten, dass ihre Mandanten kommen wollen. Es ist bei dem Termin dem Gericht zufolge nicht mit einer abschließenden Entscheidung zu rechnen.
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Anwalt von Boris Becker: Promis in Deutschland müssen sich "nicht alles gefallen lassen"
Pochers Anwältin Patricia Cronemeyer teilte auf Anfrage mit, die erste Instanz habe eine Güterabwägung vorgenommen und der Satirefreiheit den Vorrang eingeräumt. "Es gibt schlichtweg keinen ehrverletzenden Inhalt, sondern einen satirisch-amüsanten TV-Beitrag, der sich aus aktuellem Anlass mit einem der bekanntesten Deutschen beschäftigt", erklärte die Anwältin. "Wir sind daher zuversichtlich, dass das Oberlandesgericht das erstinstanzliche Urteil im Sinne unseres Mandanten Oliver Pocher bestätigen wird."
Beckers Offenburger Anwalt Samy Hammad sagte auf Anfrage, er sei weiter der Auffassung, dass sich Prominente in Deutschland "nicht alles gefallen lassen" müssten. "Deshalb ist es wichtig, diesen Rechtsstreit weiterzuführen", teilte er mit. (dpa/ari)
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© dpa
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