Eine Klage der AfD-Bundestagsfraktion ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Es ging um die Beteiligung Deutschlands am Coronahilfsfonds der Europäischen Union.
Eine Organklage der AfD-Bundestagsfraktion gegen die Beteiligung Deutschlands am Coronahilfsfonds der Europäischen Union ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das Gericht verwarf die Klage als unzulässig, wie es am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Bereits im Dezember hatte es entschieden, dass Deutschland sich an dem Hilfsfonds beteiligen darf – damals war es um andere Klagen gegangen. (Az. 2 BvE 4/21)
Mit dem Wiederaufbaufonds wollen die europäischen Staats- und Regierungschefs die Folgen der Pandemie abfedern. Die EU-Kommission wurde ausnahmsweise dazu ermächtigt, an den Kapitalmärkten 750 Milliarden Euro – zu Preisen von 2018 – aufzunehmen und diese zweckgebunden als Zuschüsse oder Kredite an die Mitgliedsstaaten weiterzugeben. Für die Rückzahlung haften die EU-Länder gemeinsam.
Ratifizierungsgesetz 2021 unterzeichnet
Bundestag und Bundesrat stimmten im März 2021 zu, im April 2021 unterzeichnete Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das deutsche Ratifizierungsgesetz.
Die nun gescheiterte AfD-Klage richtete sich konkret gegen die Mitwirkung der Bundesregierung an dem europäischen Beschluss sowie gegen die Mitwirkung von Bundesregierung und Bundestag an dem deutschen Gesetz. (AFP/tas)
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