Im Zuge der Grundsteuerreform im kommenden Jahr senkt Berlin den sogenannten Hebesatz deutlich.
Wie Finanzsenator Stefan Evers (CDU) am Mittwoch mitteilte, beträgt er künftig 470 statt 810 Prozent. Der Schritt sei notwendig, um untragbare Belastungen für Grundstückseigentümer und Mieter durch die Neuregelung der Grundsteuer zu vermeiden, sagte er.
Die Grundsteuer wird bundesweit auf Anordnung des Bundesverfassungsgerichts reformiert, ab 2025 gelten neue Berechnungsgrundlagen. Grundstücks- und Immobilieneigentümer wurden verpflichtet, dazu Erklärungen mit einer Vielzahl von Informationen abzugeben. Auf dieser Basis erließ die Steuerverwaltung sogenannte Grundsteuerwertbescheide.
Über die tatsächliche Grundsteuerbelastung sagt das aber noch nichts. Denn dazu müssen noch der Hebesatz und die sogenannte Messzahl zusätzlich einberechnet werden. Und auch bei letzterem Wert ändert sich 2025 etwas: Um eine höhere Belastung von Wohngrundstücken im Vergleich zu anderen Flächen zu vermeiden, wird die Steuermesszahl zugunsten bewohnter Grundstücke verändert, wie Evers erläuterte.
Der Senator unterstrich erneut, dass das Ziel der Grundsteuerreform mehr Gerechtigkeit sei. Es gehe ausdrücklich nicht darum, die Einnahmen des Staates zu steigern. Die Grundsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. In Berlin lag das Aufkommen im vergangenen Jahr bei rund 860 Millionen Euro. © dpa
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