Das vom Mutterkonzern Meta eingeführte Bezahlmodell auf Facebook und Instagram bricht EU-Wettbewerbsregeln. Das teilte die EU-Kommission am Montag mit.

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Die EU-Kommission hat weitere Vorwürfe gegen den US-Digitalkonzern Meta erhoben. Mit seinem Bezahlmodell auf den Plattformen Facebook und Instagram verstoße das Unternehmen einer vorläufigen Untersuchung zufolge gegen das EU-Gesetz für digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA). Das teilte EU-Digitalkommissar Thierry Breton am Montag im Onlinedienst X mit. Seine Behörde gehe davon aus, dass Meta die Nutzenden zur Freigabe persönlicher Daten zwingt.

Brüssel geht davon aus, dass Meta seine Nutzenden zur Freigabe persönlicher Daten zwingt und so große Datenmengen erhebt, die dem Konzern einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

Nutzerinnen und Nutzer in der Europäischen Union sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz mussten sich im November entscheiden, ob ihr persönliches Nutzungsverhalten zu Werbezwecken ausgewertet werden darf: Dann blieben die Meta-Dienste kostenlos. Wer seine Daten schützen und keine personalisierte Werbung mehr sehen wollte, sollte ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen, für mindestens 9,99 Euro im Monat.

Dieses Modell hatte die EU-Datenschutzbehörde EDPB aus Verbraucherschutzgründen bereits im April für unzulässig erklärt.

EU-Kommission: Abo-Modell "zwingt Nutzende, der Verarbeitung ihrer Daten zuzustimmen"

Die Kommission schloss sich dieser Einschätzung nun an. Das Abo-Modell "zwingt die Nutzenden, der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten zuzustimmen und beraubt sie einer weniger personalisierten, aber gleichwertigen Version der sozialen Netzwerke von Meta", erklärten die Wettbewerbshüter. Nutzende der Plattformen Facebook und Instagram könnten damit nicht frei entscheiden, ob Meta ihre Daten für personalisierte Werbung verwenden darf.

Wegen der großen Reichweite der beiden Plattformen könne Meta den Nutzenden bislang beliebige Geschäftsbedingungen aufdrücken und so große Datenmengen anhäufen, erklärte die Kommission weiter. Das habe dem Konzern "potenzielle Vorteile gegenüber Konkurrenten verschafft, die keinen Zugang zu einer so großen Menge an Daten haben". Zusätzlich zu den Bedenken beim Verbraucherschutz geht Brüssel deshalb davon aus, dass Meta gegen EU-Wettbewerbsrecht verstößt.

Die Stellungnahme vom Montag ist ein weiterer Schritt im Verfahren gegen Meta nach dem Gesetz für digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA), mit dem die EU die Marktmacht großer Digitalkonzerne einschränken will. Die Kommission muss ihre Ermittlungen bis Ende März nächsten Jahres abschließen. In der Folge drohen Meta Strafen in Höhe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes - gemessen am vergangenen Jahr entspräche das einer Maximalstrafe von rund 12,5 Milliarden Euro. (AFP/ank)

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