Die Pleite des Reiseunternehmens Thomas Cook hat einen Millionen-Schaden verursacht. Die zuständige Versicherung will dafür nicht vollständig aufkommen. Die Bundesregierung plant nun, betroffenen Reisenden finanziell zur Seite zu springen.
Die Bundesregierung will Pauschalurlaubern des insolventen Reiseunternehmens Thomas Cook finanziell helfen. Wie die Verbraucher an ihr Geld kommen sollen, ist jedoch noch unklar.
Über das genaue Vorgehen werde noch mit dem Insolvenzverwalter und der Versicherung gesprochen, sagte Justizministerin
Auch eine Summe konnte Lambrecht zunächst nicht nennen - das hänge von vielen offenen Rechtsfragen ab.
Die Versicherungssumme, mit der die Kunden abgesichert waren, reicht nach Angaben der Zurich nicht aus. Denn die Schadenssumme wird deutlich über dem pauschalen Haftungsdeckel von 110 Millionen Euro liegen.
Versicherung will noch vor Weihnachten für Klarheit sorgen
Im November hatte der Versicherer mitgeteilt, dass nach der Pleite des deutschen Reisekonzerns Thomas Cook Betroffene bisher einen Schaden von 250 Millionen Euro gemeldet hätten. Die Absage aller Thomas-Cook-Reisen nach dem Jahreswechsel werde die Forderungen aber weiter erhöhen, hieß es seinerzeit.
Bisher liegen noch keine endgültigen Zahlen des Versicherers vor. Einem Zeitungsbericht zufolge sollen Kunden des insolventen Reiseveranstalters aber noch vor Weihnachten erfahren, welche Ansprüche ihnen zustehen.
"Wir können nicht mehr länger warten mit unserer Auszahlung, wir müssen auszahlen, sobald die Quoten feststehen", sagte das zuständige Vorstandsmitglied des Versicherungsunternehmens Zurich, Horst Nussbaumer, der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ).
Pauschalreisen müssen vollumfänglich vor Insolvenz geschützt sein
Anders als Individualtouristen sind Pauschalurlauber versichert, wenn ihr Reiseveranstalter pleite geht und die gebuchten Ferien ausfallen. Doch im Fall des Branchenriesen Thomas Cook zeigten sich die Grenzen der gesetzlichen Sicherung. Denn in Deutschland ist die Haftungsgrenze bisher auf 110 Millionen Euro gedeckelt.
Anwälte hatten sich bereits in Stellung gebracht. Sie werfen dem Gesetzgeber vor, geltendes EU-Recht nicht korrekt umgesetzt zu haben. Die EU-Richtlinie verpflichte Mitgliedstaaten dazu, Pauschalreisenden im Falle einer Insolvenz des Veranstalters "vollumfänglichen Schutz" zu bieten.
Das habe der deutsche Staat versäumt. Auch die Justizminister der Bundesländer hatten den Bund jüngst aufgefordert zu prüfen, die Deckelung zu erhöhen.
(dpa/afp/thp/ank)
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