Es soll dazu beitragen, die Energieversorgung Deutschlands zu sichern. Doch es gibt Befürchtungen, dass das Flüssiggas-Terminal auf Rügen Sicherheitsrisiken birgt. Eilanträge gegen den Betrieb sind nun vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert.

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Die Eilanträge der Gemeinde Binz, des Deutschen Jugendherbergswerks und von zwei privaten Grundstückseigentümern gegen den Betrieb des Flüssiggas-Terminals auf Rügen im Hafen Mukran sind gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erklärte sie am Freitag für unzulässig. Die geltend gemachten Sicherheitsrisiken seien nicht erkennbar. (Az. 7 VR 4.24 u.a.)

Das Terminal besteht aus zwei schwimmenden Anlagen zur Speicherung und Regasifizierung von Flüssigerdgas (LNG), einem Tankschiff und weiteren Anlagen an Land. Es soll nach den Plänen der Bundesregierung dazu beitragen, die Energieversorgung Deutschlands zu sichern.

Mecklenburg-Vorpommern hatte den Betrieb im April genehmigt. Dagegen legten die Gemeinde Binz, das Jugendherbergswerk und die Grundstückseigentümer bei der Behörde Widerspruch ein, über den noch nicht entschieden ist.

Gericht: Schutzobjekte liegen außerhalb des Sicherheitsabstands

Vor dem Bundesverwaltungsgericht wollten sie erreichen, dass dieser Widerspruch eine aufschiebende Wirkung hat, das Terminal also vorerst nicht in Betrieb geht. Damit hatten sie aber nun keinen Erfolg. Klagen können in Leipzig erst dann erhoben werden, wenn über den Widerspruch gegen die Genehmigung entschieden ist.

Das Gericht erklärte, dass in Betracht kommende Schutzobjekte wie die Wohnhäuser der Antragsteller, die Jugendherberge Prora oder zu bebauende Gebiete in Binz weit außerhalb des angemessenen Sicherheitsabstands lägen. Sie alle seien mehr als einen Kilometer entfernt. Auch weitreichende Auswirkungen von möglichen Störfällen im Hafenbereich würden in den Eilanträgen nicht deutlich gemacht.

Der Betreiber des Terminals, das Unternehmen Deutsche Regas, sagte am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP, dass sich das Terminal derzeit "in der Inbetriebnahme" befinde. Die Genehmigung gilt bis Ende 2043.

Gemeinde Binz erwartet "horrende Schäden"

Die LNG-Anlage vor Rügen ist seit längerem umstritten. Die Gemeinde Binz warnte bereits mehrfach vor "horrenden Schäden" für Tourismus, Natur und Klima. Sie argumentiert, für eine Sicherung der Energieversorgung in Deutschland im Winter sei das Terminal nicht mehr notwendig.

Im April hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits die Klagen zweier Umweltorganisationen gegen die Gaspipeline von Mukran nach Lubmin abgewiesen, welche die schwimmenden LNG-Terminals an das Gasfernleitungsnetz anbindet. (AFP/tas)

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