Eine neue Verbraucherrichtlinie der EU soll die Regeln für den Online-Handel europaweit vereinheitlichen. Für deutsche Kunden hat das nicht nur Vorteile. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen und worauf Verbraucher demnächst achten müssen.
Am 13. Juni tritt die EU-Richtlinie zu Verbraucherrechten in Kraft. Sie gilt für den Online-Handel, Bestellungen per Katalog, aber auch für Verkäufe an der Haustür, bei Verkaufspartys oder Kaffeefahrten. Die neuen europaweiten Regeln schaffen einerseits mehr Rechtssicherheit, wenn man im europäischen Ausland bestellt. Andererseits verlieren die deutschen Kunden einige ihrer Privilegien. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Kostenlose Rücksendungen
Die Jacke in zwei Größen bestellen und dann eine kostenlos zurückschicken? Damit könnte es bei einigen Online-Shops künftig vorbei sein. Bislang galt in Deutschland die sogenannte 40-Euro-Klausel: Wer Waren ab diesem Wert bestellte, konnte sie kostenlos zurückschicken. Mit der neuen Richtlinie kann der Händler seinen Kunden die Kosten der Rücksendung aufbrummen, egal ob sie etwas für 5 oder 50 Euro bestellt haben. Er muss allerdings vorher klar und verständlich darüber informieren.
Verbraucherschützer gehen jedoch davon aus, dass die meisten Unternehmen weiterhin an kostenlosen Rücksendungen festhalten werden.
Eindeutige Widerrufserklärung
Bislang konnten Waren, die man nicht wollte, kommentarlos zurückgeschickt werden. Das reicht nun nicht mehr. Kunden müssen ihren Widerruf künftig ausdrücklich erklären. Dafür müssen die Händler ihren Kunden einen Vordruck bereitstellen, den diese ausgefüllt der Rücksendung beilegen. Ansonsten reicht auch ein formloser Einzeiler.
Begrenzte Widerrufsfrist
In Europa gilt künftig eine einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. Gezählt wird ab Erhalt der Ware. Hat das Unternehmen den Kunden nicht ausreichend über sein Widerrufsrecht informiert, verlängert sich diese Frist um ein Jahr. Das ist neu. Bislang hatten die Kunden in Deutschland bei einer unzureichenden Widerrufsbelehrung ein unendliches Widerrufsrecht.
Rücksendefrist
Wenn ein Einkauf widerrufen wird, muss der Kunde die Ware innerhalb von 14 Tagen zurücksenden. Der Verkäufer kann das Geld so lange behalten, bis die Ware bei ihm eingetroffen ist oder der Kunde einen Beleg über den Versand vorweisen kann.
Gebührenfreie Zahlungsmöglichkeit
Die EU-Richtlinie bringt für die deutschen Verbraucher auch Vorteile. So müssen Online-Händler künftig mindestens ein Zahlungsmittel akzeptieren, das für den Kunden keine Zusatzkosten verursacht. Sollten Gebühren anfallen, darf der Händler nicht mehr verlangen, als er selbst für die Transaktion bezahlen muss.
Mehr Transparenz
Die Richtlinie will Verbraucher künftig noch besser vor Abzocke schützen: Online-Händler müssen nun die ausdrückliche Zustimmung des Kunden einholen, wenn zusätzliche Kosten anfallen, zum Beispiel durch Bearbeitungsgebühren. An Checkboxen, mit denen Zusatzleistungen bestellt werden können, dürfen nicht mehr automatisch Häkchen gesetzt sein. Auch mit überteuerten Hotlines soll Schluss sein: Händler sind nun nicht nur verpflichtet, eine Telefonnummer anzugeben. Für die Anrufe darf dabei auch nicht mehr als der Grundtarif berechnet werden.
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