Das Rentensystem in Deutschland ist ein Dauerpatient. Der demografische Wandel bringt es in die Krise. Aber nicht nur in Deutschland ist die Altersvorsorge ein wichtiges Zukunftsthema.

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Der Renteneintritt der geburtenstarken Babyboomer-Jahrgänge erhöht den Druck auf das Rentensystem. Künftig werden immer mehr Rentnerinnen und Rentner auf immer weniger Beitragszahlende kommen.

Das befeuert die Diskussionen über die Zukunft der Rente - nicht nur in Deutschland. Wie gehen andere europäische Staaten damit um?

Drei-Säulen-System in der Schweiz

In der Schweiz gibt es drei Renten-Säulen: Die staatliche, eine zweite, die im Berufsleben von Arbeitnehmer und Arbeitgeber bestückt wird, und die steuerbegünstigte Privatvorsorge. Finanziert wird die staatliche Rente durch Einzahlungen und Steuerbeiträge.

Eine Beitragsbemessungsgrenze gibt es nicht. Das heißt, Menschen mit hohen Einkommen zahlen hohe Summen in die Rentenkasse, ohne Anspruch auf entsprechend hohe Altersbezüge zu haben. So ist die Rente aus der ersten Säule zurzeit bei 2.450 Franken im Monat gedeckelt.

2021 lag die durchschnittliche Jahresrente aus erster und zweiter Säule laut Statistikamt bei Männern bei 52.735 Franken (etwa 53.800 Euro), also fast 4.500 Euro im Monat, bei Frauen bei 35.442 Franken. Das hört sich nach viel an, aber die Lebenshaltung ist auch teurer als in Deutschland.

Im März gab es bei einer Volksabstimmung eine Mehrheit für eine 13. Rentenzahlung. Das Renteneintrittsalter der Frauen wird gerade auf das Niveau der Männer, 65 Jahre, angeglichen.

Rentenreform 2023 in Frankreich

Seit Inkrafttreten der Rentenreform im September 2023 beträgt das früheste Renteneintrittsalter für alle, die ab 1968 geboren sind, in Frankreich 64 Jahre. Für die Älteren wird das Renteneintrittsalter schrittweise von 62 auf 64 angehoben.

Tatsächlich beginnt der Ruhestand aber im Schnitt später: Wer für eine volle Rente nicht lange genug eingezahlt hat, arbeitet in der Regel länger. Mit 67 gibt es dann unabhängig von der Einzahldauer Rente ohne Abschlag.

Die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen, gibt es für Menschen, die bereits vor ihrem 20. Lebensjahr begonnen haben zu arbeiten, für Menschen mit einer Behinderung und für diejenigen, die unter einer Berufskrankheit leiden oder nach einem Arbeitsunfall arbeitsunfähig sind. Auch unter Abschlägen ist ein früherer Gang in die Rente möglich.

Die Rentenzahlungen in Frankreich finanzieren sich vor allem durch die Rentenbeiträge der Beschäftigten, durch Steuern und staatliche Ausgleichszahlungen, um demografische Effekte auszugleichen.

Flexibler Renteneintritt in Schweden

In Schweden gibt es kein festes Renteneintrittsalter – jeder kann selbst entscheiden, wann er in Rente geht. Frühestens ist das ab 63 Jahren möglich. Für die meisten wird die Rente umso höher, je mehr sie verdienen und je später sie in Rente gehen. Alle zahlen in die Rente ein – auch Beamte und Selbstständige.

Außerdem gibt es in Schweden im Vergleich zu Deutschland einen großen Unterschied: Dort wird deutlich mehr auf Kapitalanlagen gesetzt. Der Rentenbeitrag liegt in Schweden bei 18,5 Prozent – doch gehen nur 16 Prozent in die Umlagen. 2,5 gehen bei allen in die sogenannte Prämienrente. Das sind meistens Investmentfonds, die aus einer Auswahl von etwa 800 Fonds gewählt werden kann. Das System in Schweden gilt als sehr erfolgreich.

Die Pension in Österreich

In Österreich wird nicht zwischen Pensionen und Renten unterschieden. Das Regelpensionsalter beträgt für Männer 65 Jahre. Seit diesem Jahr wird das Frauenpensionsalter von 60 Jahren stufenweise angehoben und bis 2033 dem Männerpensionsalter angeglichen.

Diese strukturelle Änderung beruht auf einem bereits vor Jahrzehnten gefassten Beschluss und nicht auf aktuellem Reformeifer. Mit Abschlägen können zum Beispiel Menschen, die 40 Jahre gearbeitet und eingezahlt haben, mit 62 Jahren in Rente gehen.

Das Pensionssystem gilt als reformreif. Mit etwa einem Viertel des Budgets, also mit rund 30 Milliarden Euro (davon 13 Milliarden Euro für Beamtenpensionen und 17 Milliarden Euro für die restlichen Versicherten) muss die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben geschlossen werden.

Die durchschnittliche Rente für Männer liegt bei rund 2.000 Euro, die für Frauen bei 1.250 Euro, die Beträge werden jeweils 14 Mal ausbezahlt. Die Erhöhungen richten sich nach der Inflation. Zuletzt wurden die Zahlungen um 9,7 Prozent angehoben.

Renteneinstieg mit 67 in den Niederlanden

Das niederländische Rentensystem beruht zum einen auf dem Allgemeinen Rentenversicherungsgesetz (AOW). Arbeitnehmer zahlen in diese staatliche Versicherung ein, aber Anspruch auf eine Rente haben alle Einwohner.

Wie viel sie bekommen, hängt von der Dauer des Aufenthaltes in den Niederlanden und von ihrer Wohnsituation ab. Inzwischen wurde das Rentenalter auf 67 Jahre erhöht. Diese Staatsrente wird aus den Beiträgen bezahlt, der Staat gleicht aber, wenn es nötig ist, Defizite aus.

Zum anderen gibt es die Betriebsrente. Etwa 90 Prozent der Arbeitnehmer können darüber verfügen. Arbeitgeber bezahlen im Schnitt zwei Drittel, Arbeitnehmer ein Drittel der Beiträge. Zudem gibt es individuelle Rentenversicherungen. Etwa zehn Prozent der Arbeitnehmer haben keine Betriebsrente und sind im Alter auf extra staatliche Beihilfen angewiesen.

Zurzeit droht ein Konflikt mit den Gewerkschaften, weil die Regelung für den Vorruhestand für Menschen mit schweren Berufen nicht verlängert werden soll.

Rente mit 68 in Großbritannien

Das Renteneintrittsalter in Großbritannien liegt derzeit bei 66 Jahren, wird aber schrittweise angehoben. Für Menschen, die nach dem 5. April 1960 geboren wurden, soll es auf 67 Jahre steigen. Wer nach dem 5. April 1977 geboren wurde, wird erst mit 68 in Rente gehen können. Ein früherer Renteneintritt ist nicht vorgesehen. Es gibt aber die Möglichkeit, später in Rente zu gehen und dafür eine Erhöhung oder Abschlagszahlung zu bekommen.

Finanziert wird die staatliche Rente in Großbritannien über die sogenannten National-Insurance-Beiträge. Anspruch hat nur, wer mindestens zehn Jahre eingezahlt hat. Die volle Rente von rund 220 Pfund in der Woche erhält nur, wer mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen kann.

Als auskömmlich gilt das mit umgerechnet etwa 1.030 Euro für einen Zeitraum von vier Wochen nicht. Arbeitgeber sind daher verpflichtet, anteilig in eine private Altersvorsorge ihrer Mitarbeitenden einzuzahlen. Die Regierung setzt zudem steuerliche Anreize, um Investitionen in private Rentenfonds zu fördern. (dpa/thp)

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