• Mehr als 35 Stunden lang rang eine Kommission mit Vertretern aus Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft am Wochenende um die Details zur Gaspreisbremse.
  • Nun liegt ein Ergebnis vor: Vorgeschlagen wird ein Stufenmodell.
  • Jetzt muss die Bundesregierung entscheiden.

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Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission hat sich nach einem Medienbericht auf ein zweistufiges Modell für eine Gaspreisbremse verständigt. Wie der "Spiegel" am Montag berichtete, soll der Staat in einem ersten Schritt im Dezember "einmalig die jeweilige Abschlagszahlung aller Gas-Standardlastprofil-Kunden und Fernwärmekunden" übernehmen.

In einem zweiten Schritt im Frühjahr sollten die Kunden einen Teil ihres Gases zu einem subventionierten Preis erhalten, den Rest dann zu den geltenden Marktpreisen.

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich sprach von einem "wichtigen Signal". Das zweistufige Verfahren sei "sinnvoll", da ein geplanter Gaspreisdeckel auch funktionieren müsse, sagte er im ARD-"Morgenmagazin". Es gebe damit die Möglichkeit, Vertrauen zu schaffen und zu zeigen, dass die Regierung die Sorgen der Menschen ernst nehme.

Was ist die erste Stufe des Modells?

In der ersten Stufe sollen laut "Spiegel" die Versorger auf die Erhebung der Abschlagszahlung verzichten und bekämen diese Summe vom Bund als Einmalzahlung spätestens zum 1. Dezember erstattet. Auf diese Weise wolle die Kommission auch die zu erwartenden hohen Abschlagszahlungen im Januar und Februar 2023 "teilkompensieren". Der Staat würde auf diese Weise praktisch für einen Monat die vertraglichen Pflichten aus den Gasverträgen der Kunden übernehmen.

Was ist die zweite Stufe des Modells?

In einer zweiten Stufe solle dann im Frühjahr ein sogenanntes Kompensationsmodell eingeführt werden, berichtete der "Spiegel" weiter. Dieses Modell habe zahlungstechnisch nicht auf die Schnelle von den Versorgern umgesetzt werden können. Demnach würde ein Teil der Gasrechnung zu einem subventionierten Preis bezahlt, der Rest zu den dann geltenden, hohen Gaspreisen.

Wer wird wie im Rahmen der zweiten Stufe entlastet?

Aus der Kommission hieß es dem Magazin zufolge, das Gremium wolle einen fixen Preis von zwölf Cent pro Kilowattstunde für Privat- und Gewerbekunden vorschlagen. 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs sollten dabei subventioniert werden. Angesetzt werde am Endkundenpreis inklusive aller staatlichen Abgaben. Die Vorteile aus dem Kontingent müssen versteuert werden – so dass reichere Haushalte etwas weniger profitieren würden. Für sozial schwache Haushalte solle es einen zusätzlichen Härtefallfonds geben, hieß es weiter. Laut dpa soll das ab März für 14 Monate gelten.

Für die Industrie sei laut "Spiegel" darüber hinaus zum 1. Januar 2023 ein Kontingent von 70 Prozent der Kilowattstunden zu einem fixen Preis von sieben Cent vorgesehen. Die Berechnungsgrundlage sei hier der Marktpreis ohne Netzentgelte, Steuern und andere Posten. Laut einer ersten Überschlagsrechnung betrage das Volumen des Gesamtpakets für Privat-, Gewerbe- und Industriekunden beim Gas sowie für die Fernwärme bis zu 90 Milliarden Euro. Laut dpa soll das ab Januar für 16 Monate gelten.

Wie soll die Gaspreisbremse finanziert werden?

Die Gaspreisbremse soll ein zentrales Rettungsinstrument der Bundesregierung in der Energiekrise sein. Sie soll einerseits die Gaspreise für Bürger und Betriebe erträglicher machen, andererseits aber Anreize zum Energiesparen geben. Die Ampelkoalition hat einen "Abwehrschirm" mit bis zu 200 Milliarden Euro angekündigt, um Verbraucher und Unternehmen zu stützen. Daraus soll auch die Gaspreisbremse finanziert werden. (ari)

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Mit Material von dpa und AFP.


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