• Gegen die Schweizer Bank Credit Suisse ist Anklage erhoben worden, weil sie Geldwäsche einer bulgarischen Drogenschmugglerbande nicht verhindert haben soll.
  • Die Bundesanwaltschaft teilte am Donnerstag in Bern mit, sie habe die Anklage beim Bundesstrafgericht eingereicht.
  • Anklage sei auch gegen eine ehemalige Kundenberaterin und zwei Mitglieder einer kriminellen Organisation erhoben worden.

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Die Credit Suisse habe dies "mit Befremden" zur Kenntnis genommen, teilte die Bank mit: "Die Credit Suisse weist die gegen sie erhobenen Vorwürfe in aller Form zurück und ist auch von der Unschuld ihrer ehemaligen Mitarbeiterin überzeugt."

Ein ehemaliger bulgarischer Spitzensportler hat nach Angaben der Bundesanwaltschaft bis 2012 mehr als zehn Jahre lang Kokain aus Südamerika nach Europa schmuggeln lassen. Er sei in mehreren europäischen Staaten zu langen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Die Erlöse aus dem kriminellen Geschäft seien in der Schweiz deponiert und durch Immobilienkäufe in den legalen Wirtschaftskreislauf geschleust worden.

Eine Kundenberaterin der Credit Suisse habe Transaktionen ausgeführt, obwohl starke Hinweise vorlagen, dass die Gelder aus einem Verbrechen herrührten, so die Bundesanwaltschaft. Die Bank habe ihre Pflicht aus den Geldwäschereivorschriften nicht erfüllt. Das Kontrollsystem sei mangelhaft gewesen.

Die Bank sagte dazu, unabhängige Experten hätten ihr bescheinigt, dass die Bundesanwaltschaft Regeln und Grundsätze zur Beurteilung herangezogen habe, die im relevanten Zeitraum gar nicht existiert hätten oder im schweizerischen Recht bewusst nicht umgesetzt worden waren.  © dpa

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