• Die Haushalte in Deutschland werden durch das Maßnahmenpaket laut einer Studie um bis zu 825 Euro entlastet.
  • Größte Nutznießer sind Familien.

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Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung gegen die hohen Energiepreise entlastet Haushalte um bis zu 825 Euro. Dies berechnete das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) für die "Welt am Sonntag".

IW-Steuerexperte Tobias Hentze sagte der Zeitung, Gering- und Normalverdiener würden stärker entlastet, Spitzenverdiener zahlten einen größeren Anteil des steuerpflichtigen Zuschlags über die Einkommensteuer zurück an den Staat.

Größte Nutznießer sind Familien mit Bruttohaushaltseinkommen von 35.000 Euro

Berufstätige Singles können den Berechnungen zufolge je nach Einkommenshöhe mit einem Entlastungsbetrag zwischen 159 Euro und 304 Euro rechnen. Bei Familien mit zwei Kindern, in denen beide Elternteile berufstätig sind, liegt die Entlastung demnach zwischen 348 Euro und 825 Euro.

Die größten Nutznießer sind laut IW-Musterrechnung Familien mit einem Bruttohaushaltseinkommen von 35.000 Euro pro Jahr. Von der an beide Eheleute ausgezahlten Energiepreispauschale in Höhe von zusammen 600 Euro bleiben laut den Berechnungen des Instituts nach Steuern 457 Euro.

Hinzu kommen für beide Kinder jeweils 100 Euro steuerfreier Familienbonus. Das macht insgesamt 657 Euro. Fahren beide mit dem Auto zur Arbeit, sinkt zusätzlich die Steuerlast auf Benzin für drei Monate. Das bedeutet noch einmal eine Entlastung in Höhe von 168 Euro.

Bis Entlastungen kommen, dauert es noch

Familien mit zwei Kindern, aber ohne Auto und einem Jahresbruttoeinkommen von 150.000 Euro erhalten dagegen vergleichsweise geringe 348 Euro. Bei Singles mit einem Bruttojahreseinkommen von mehr als 75.000 Euro bleiben von den einmalig 300 Euro Energiepreispauschale 159 Euro übrig. Das sind wegen des höheren Grenzsteuersatzes 61 Euro weniger als bei einem Single mit einem Bruttoeinkommen von 25.000 Euro.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) geht nach eigenen Angaben davon aus, dass es "einige Wochen" dauern wird, bis die von der Koalition beschlossenen Entlastungen durch entsprechende Gesetze umgesetzt werden. (afp/msc)

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