Der deutsche Kosmetikhersteller Kneipp hat im Markenstreit mit einem französischen Parfümfabrikanten vor dem Gericht der EU eine Niederlage erlitten. Die Richter wiesen eine Klage Kneipps wegen der Marke "Joyful by Nature" am Mittwoch in Luxemburg ab.
Das Traditionsunternehmen mit Sitz in Würzburg wollte 2019 beim Europäischen Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) die Marke "Joyful by Nature" für Kosmetika, Duftkerzen und Marketing eintragen lassen. Der französische Parfümhersteller Maison Jean Patou legte dagegen Widerspruch wegen der eigenen Marke "Joy" ein. Das EUIPO gab ihm teilweise recht.
Dagegen wehrte sich Kneipp vor dem Gericht der EU - erfolglos, wie nun feststeht. Die Richter entschieden, dass die Marke "Joy" in einem wesentlichen Teil der EU, insbesondere in Frankreich, Wertschätzung genieße. Die Marke habe in der Vergangenheit große Bekanntheit aufgebaut. Selbst wenn der Bekanntheitsgrad über die Jahre abgenommen habe, habe eine gewisse "Restbekanntheit" überdauert. Die beiden Marken seien sich so ähnlich, dass sie gedanklich miteinander in Verbindung gebracht werden könnten. Deswegen bestehe die Gefahr, dass Kneipp den Ruf der "Joy"-Marke in unlauterer Weise ausnutzen könnte, so die Richter.
Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten Gericht der EU, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden. © dpa
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