Die wichtigste Ergänzung zur staatlichen Rente ist die private Vorsorge. Dies ist allerdings keine neue Erkenntnis. Aufgrund wachsender Versorgungslücken im Alterempfehlen Rentenexperten schon seit langem eine zusätzliche private Absicherung.
Hinzu kommt aber, dass der Gesetzgeber die private Vorsorge in Form der "neuen Rente" (Riester-Rente) seit einiger Zeit aktiv fördert. Die Privatvorsorge ist kapitalgedeckt. Das heißt, jeder Ihrer ersparten Euro wird zuzüglich Zinsen wieder an Sie in Form einer lebenslangen Rente oder als Einmalbetrag ausgezahlt. Deswegen sind die Renditen höher als bei der staatlichen Vorsorge.
Die wichtigsten Formen der privaten Altersvorsorge sind private Rentenversicherungen, Banksparpläne und Investmentfonds. Bei der Auswahl der geeigneten Produkte spielen Ihre Renditewünsche, Risikobereitschaft und persönliche Vorlieben eine Rolle.
Versicherungen, Banken und Investmentgesellschaften haben auf die Reform der Altersvorsorge reagiert, und die Verbraucher können mittlerweile aus einer Fülle an staatlich geförderten Produkten wählen. Grundsätzlich aber gibt es drei Alternativen zur privaten Altersvorsorge:
Private Rentenversicherung: Herkömmliche Altersvorsorge; bei nicht staatlich geförderten Versicherungsverträgen ist eine einmalige Auszahlung möglich.
Fondsgebundene Rentenversicherung und Investmentfonds: Die Einzahlungen werden am Kapitalmarkt investiert, hohes Risiko bei hohen Renditechancen.
Kapital-Lebensversicherung: Kombination aus Renten- und Lebensversicherung, bei der ein Teil der Einzahlungen zur Absicherung von Angehörigen im Todesfall dient.
Eine private Altervorsorge ist mittlerweile unverzichtbar. Nicht immer aber muss es eine staatlich geförderte sein. Eine "Riester-Rente" ist beispielsweise komplett einkommensteuerpflichtig, während bei nicht geförderten Renten nur der so genannte Ertragsanteil der Steuerpflicht unterliegt. Staatlich geförderte Renten unterliegen zudem zahlreichen Einschränkungen: Vorzeitige Auszahlungen oder eine Vererbung vor Rentenbeginn sind nur zulagenschädlich möglich, d.h. alle Förderbeträge müssen zurückgezahlt werden.
Demnach gilt, dass es keine vorgefertigte Lösung zum Schließen der Versorgungslücke gibt. Die jeweiligen Maßnahmen müssen auf jede Person indivuduell zugeschnitten werden - nur so kann eine optimale Vorsorge gewährleistet werden.
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