Pro Haushalt werden monatlich 17,50 Euro für den Rundfunkbeitrag fällig. Die Summe könnte sich mit Beginn des neuen Jahres aber ändern. Eine Expertenkommission empfiehlt eine Erhöhung - um fast einen Euro.
Der Rundfunkbeitrag soll aus Sicht einer Expertenkommission zum Januar 2021 von 17,50 Euro um 86 Cent auf 18,36 Euro pro Haushalt im Monat steigen. Einen Bericht mit dieser Empfehlung übergab die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) am Donnerstag in Berlin an die Bundesländer.
Diese haben in der Sache das letzte Wort und entscheiden über die Höhe des Rundfunkbeitrags für ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die Empfehlung der Kommission ist zugleich richtungsweisend.
Rundfunkbeitrag: Haupteinnahmequelle für öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist der Rundfunkbeitrag die Haupteinnahmequelle. 2018 kamen rund acht Milliarden Euro zusammen, für 2019 rechnet der Beitragsservice mit einer ähnlich hohen Zahl.
Im April 2015 war die Höhe des Rundfunkbeitrags von 17,98 Euro auf 17,50 Euro gesunken. Seither gab es keine Änderungen. In der Regel wird alle vier Jahre neu entschieden. Die nächste Beitragsperiode dauert von 2021 bis 2024.
Der KEF-Vorsitzende Heinz Fischer-Heidlberger überreichte den Bericht an die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD). Fischer-Heidlberger sagte, er sei überzeugt, dass mit der Erhöhung des Rundfunkbeitrags eine ausreichende Finanzierung gesichert sei. Er appellierte an die Länder, zügig das Ganze umzusetzen.
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Bereits in erstem Entwurf stand Erhöhung auf 18,36 Euro
Die KEF erstellt ihren Bericht auf Grundlage des Finanzbedarfs, den die Sender bei der Kommission zuvor angemeldet haben. So ist es im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag festgehalten.
Bereits in einem Entwurf vor einigen Monaten hatte das Gremium den Betrag von 18,36 Euro genannt. Es blieb in seiner Abschlussbetrachtung dabei.
Am 12. März könnten die Ministerpräsidenten bei ihrer Konferenz in Berlin das Thema Rundfunkbeitrag aufgreifen und einen Beschluss fassen. Danach würde sich ein mehrstufiger Prozess anschließen. Am Ende müssen sowohl die Länderchefs als auch die Landtage aller 16 Bundesländer einer Änderung des Rundfunkbeitrags zugestimmt haben. (msc/dpa)
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