Der Rundfunkbeitrag ist in seiner derzeitigen Form in wesentlichen Punkten verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Nach dem Urteil der Karlsruher Richter muss die Beitragserhebung aber in einem Punkt angepasst werden.
Der 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag ist im Großen und Ganzen mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht beanstandete in seinem Urteil aber, dass Menschen mit zwei Wohnungen den Beitrag doppelt zahlen müssen.
Betroffene können ab sofort einen Antrag auf Befreiung vom zweiten Beitrag stellen. Der Gesetzgeber muss bis spätestens Mitte 2020 nachbessern. (Az. 1 BvR 1675/16 u.a.)
Die Neuregelung soll nach dem Willen der Bundesländer bald beginnen. "Die Länder werden die ihnen vom Gericht übertragene Aufgabe zügig angehen", erklärte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD), die die Rundfunkpolitik der Länder koordiniert.
Gericht weist mehrere Punkte der Kläger ab
Das Gericht hatte ebenfalls über die Frage geurteilt, ob es verfassungsgemäß ist, dass der Beitrag nicht mehr pro Empfangsgerät, sondern pro Wohnung erhoben wird.
Zudem ging es um die Frage, ob der Beitrag eine versteckte Steuer sei. Diese Punkte wurden abgelehnt.
Entscheidend sei das Angebot eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sagte Vizegerichtspräsident Ferdinand Kirchhof in Karlsruhe. "Die bundesweite Ausstrahlung der Programme gibt jedem in Deutschland die realistische Möglichkeit ihres Empfangs."
Das rechtfertige eine zusätzliche finanzielle Belastung. Ob der Einzelne ein Empfangsgerät hat oder die Angebote nicht nutzen will, spielt demnach keine Rolle.
Vier Parteien hatten gegen Rundfunkbeitrag geklagt
Vier Kläger (drei Privatpersonen und die Mietwagenfirma Sixt) hatten stellvertretend gegen den seit 2013 für jede Wohnung erhobenen Beitrag von derzeit 17,50 Euro im Monat geklagt.
Das Urteil betrifft nur das aktuelle Modell des Rundfunkbeitrags. Der vom Staat unabhängige öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seiner Finanzierung über Beiträge oder Gebühren stand in Karlsruhe nicht grundsätzlich zur Debatte.
Der Rundfunkbeitrag ist die wichtigste Einnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. Privatleute zahlen im Moment 17,50 Euro im Monat. 2017 kamen knapp acht Milliarden Euro zusammen.
ARD-Vorsitzender nennt Urteil "wegweisend"
ZDF-Intendant Thomas Bellut hat das Urteil begrüßt. "Es ist gut, dass über die Zulässigkeit des Beitrags jetzt höchstrichterliche Rechtsklarheit besteht", sagte er laut einer Mitteilung.
Das Urteil bestätige, "dass der Rundfunkbeitrag ein angemessenes und verfassungskonformes Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist".
Ähnlich sieht es der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm. "Die gesamte Konstruktion ist bestätigt worden, hat gehalten", sagte er nach der Verkündung. "Ich halte es für ein sehr gutes Urteil, ein wegweisendes Urteil, ein zukunftsweisendes Urteil."
Die Entscheidung bestätige "die große Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Demokratie".
Die Richter hätten darüber hinaus klargestellt, dass angesichts einer wachsenden Fülle medialer Angebote auch im Internet die Bedeutung der Öffentlich-Rechtlichen wachse und eben gerade nicht sinke.
Ähnlich sieht es Ministerpräsidentin Dreyer: "Wir brauchen einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der zusammen mit den Privaten und den Zeitungsverlagen Qualitätsjournalismus in Deutschland sichert."
Mit dem Urteil bestehe nun für ARD, ZDF und Deutschlandradio eine Finanzierungsgarantie, sagte sie weiter. (mgb/szu/cai/dpa)
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