Eigentlich auf bis zu zwölf Monate begrenzt, soll die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf maximal 24 Monate verlängert werden. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will damit Arbeitgebern wie Arbeitnehmern in der Corona-Krise mehr Planungssicherheit geben.
Wegen der weiter schwelenden Corona-Krise möchte Bundesfinanzminister
Grundsätzlich gilt derzeit eine Befristung für Kurzarbeitergeld auf maximal zwölf Monate. In bestimmten Fällen kann die Bezugsdauer aber bereits jetzt auch auf bis zu 21 Monate verlängert werden. Im Juni hatten sich die Wirtschaftsminister der Länder vor dem Hintergrund der Corona-Krise dafür ausgesprochen, das Kurzarbeitergeld auf 24 Monate zu verlängern.
Personell gerüstet für bessere Zeiten
Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent des fehlenden Nettoentgelts - für Eltern mit Kindern 67 Prozent. Nach sieben Monaten erhöhen sich die Ansprüche noch. Beiträge für die Sozialversicherungen werden von der Bundesagentur für Arbeit vollständig erstattet.
Der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Ingo Kramer, hatte vergangene Woche gesagt: "Kurzarbeit hält die Belegschaften für den Aufschwung zusammen, also sollte sie zielgerichtet da verlängert werden, wo es dann hilft." (best/dpa)
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