- Autobauer Tesla darf im brandenburgischen Grünheide vorläufig keine Bäume mehr fällen.
- Der US-Konzern baut in der Region südöstlich von Berlin eine Fabrik, in der 500.000 Elektro-Fahrzeuge entstehen sollen.
Der US-Elektroautobauer Tesla darf auf seiner Baustelle in Grünheide bei Berlin per Gerichtsbeschluss vorerst doch nicht weiter Wald abholzen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) verhängte am Donnerstag einen vorläufigen Rodungsstopp.
Die Umweltverbände NABU und Grüne Liga hatten zuvor Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt an der Oder eingelegt, das die Abholzung erlaubt hatte. Bis über die Beschwerde entschieden sei, gelte die Zwischenverfügung, die eine Rodung untersage, sagte eine Gerichtssprecherin.
Teslas Produktion soll im Sommer 2021 voll anlaufen
Tesla will das Werk in Grünheide bei Berlin ab Sommer 2021 in Betrieb nehmen. Zunächst sollen rund 500.000 Elektroautos von den Bändern rollen. Bisher baut das Unternehmen über einzelne vorläufige Zulassungen, weil die komplette umweltrechtliche Genehmigung des Landes Brandenburg noch aussteht. Naturschützer und Anwohner befürchten negative Folgen für die Umwelt.
Die Verbände wenden sich gegen die vorzeitige Zulassung der Rodung von knapp 83 Hektar Wald auf dem Gelände, auf dem die Tesla-Fabrik entsteht. Ihnen geht es vor allem um den Artenschutz.
Sie bezweifeln, dass die Tiere von der Waldfläche wie vorgesehen umgesiedelt wurden. Bei ihrem Eilantrag hatten sie vor allem damit argumentiert, dass es Verstöße gegen ein Zugriffsverbot im Artenschutzrecht für die streng geschützten Zauneidechsen und Schlingnattern gab.
Vom Verwaltungsgericht Frankfurt an der Oder hatte es zur Begründung für die Entscheidung geheißen, die Genehmigung des vorzeitigen Beginns der Baumfällarbeiten sei rechtmäßig und die Abwägung der Belange des Naturschutzrechts durch das Landesamt für Umwelt nicht zu beanstanden. Das Verwaltungsgericht hatte die vorläufige Genehmigung für die Rodung im Eilverfahren zunächst gestoppt. (dpa/hau)
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