Die Wettbewerbszentrale hat nach eigenen Angaben unlautere Werbung im Zusammenhang mit Wärmepumpen gestoppt. Die Selbstkontrollinstitution der deutschen Wirtschaft hat zwei Wärmepumpen-Hersteller abgemahnt, die ihren Kunden einen "Cashback" von 1000 Euro versprochen und einen wichtigen Hinweis unterlassen haben.
Die nachträgliche Rückzahlung eines Teils des Gerätepreises an den Konsumenten ist zwar grundsätzlich erlaubt, muss aber beim Antrag für Fördermittel angegeben beziehungsweise nachgemeldet werden. Hinweise darauf fanden sich in den Werbeaussagen aber nicht, berichtet Syndikusanwalt Martin Bolm.
Stattdessen wurde der Kundschaft fälschlicherweise suggeriert, dass man finanziell doppelt profitieren könne: Zum einen durch die Fördermittel von bis zu 70 Prozent und zum anderen durch den Cashback vom Hersteller nach Einbau des Geräts. Der auf der Handwerkerrechnung ausgewiesene Gerätepreis entspricht nicht dem tatsächlich gezahlten Preis.
"Diese Praxis geht nach unserer Auffassung zulasten der Staatskasse, anderer Antragsteller - da die Fördermittel vorzeitig erschöpft sein können - sowie der redlichen Mitbewerber", erklärt Anwalt Bolm. Für gewerbliche Kunden könne sogar der Verdacht des Subventionsbetrugs aufkommen.
Der Wettbewerbszentrale zufolge haben die betreffenden Unternehmen zwischenzeitlich eine Unterlassungserklärung abgegeben. In einem Fall wurde die Werbung mit zusätzlichen Informationen ergänzt. © dpa
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