Sie suchen erfolgreicher als Menschen und Hightech-Maschinen nach Drogen, Sprengstoffen, Vermissten, Leichen, Blut, Bargeld oder Brandbeschleunigern: Spürhunde sind die Allzweckwaffen der Polizei. Wie Diensthunde ausgebildet werden, erklären zwei Ausbilder der Polizei.
Hunde sind seit ihrer Domestizierung vor Zehntausenden von Jahren treue Freunde und Begleiter der Menschen. Da sie folgsam, gelehrig, anpassungsfähig sind und ihre Begleiter verteidigen, genießen sie bei der Polizei ein hohes Ansehen als Diensthunde.
In Niedersachsen sie dual ausgebildet: als Schutzhunde, die auch nach Personen und Beweismitteln in einem kurzen Zeitraum suchen können, und als Spezialhunde mit einer Spezialisierung.
Oliver Kunth, Leiter des Fachbereichs Spezialhunde im Zentralen Diensthundwesen der Polizei Niedersachsen erklärt, welche Spezialisierungen es gibt:
- Personenspürhunde, auch Mantrailer genannt, suchen nach lebenden vermissten und flüchtenden Menschen - bis zu einem Zeitraum von maximal 36 Stunden nach Verschwinden der Person.
- Rauschgiftspürhunde suchen nach bestimmten Betäubungsmitteln. Nach separater Qualifizierung können einige dieser Hunde auch zur Suche nach Banknoten eingesetzt werden.
- Brandmittelspürhunde suchen an erkalteten Brandstellen nach Brandbeschleunigern, wenn die Brandursache unklar ist.
- Leichenspürhunde suchen nach menschlichen Verwesungsgerüchen und menschlichem Blut. Einige dieser Hunde können auch auf Gewässern von Booten aus zur Suche eingesetzt werden.
- Sprengstoffspürhunde suchen nach Sprengstoffen, Patronenhülsen und Waffen.
- Fährtenhunde orientieren sich an Bodenverletzungen und Individualgerüchen von Menschen.
Der Grund, warum Hunde für solche Jobs besonders geeignet sind, liegt an ihren physischen Eigenschaften. "Sie haben eine hohe Riechleistung, Wendigkeit, Sprungkraft und Schnelligkeit, ein außergewöhnliches Gehör und eine gute Kondition", sagt Oliver Kunth.
Gewisse Hunderassen wie der Deutsche Schäferhund würden auch über eine gewisse Härte, Ausdauer, Arbeitsmotivation und eine ausreichende Körperhöhe verfügen. Diese sei im Einsatz häufig notwendig, weil sie bei vielen Menschen Angst oder zumindest Respekt vor dem Tier auslöse.
Nicht jede Hunderasse eignet sich zum Polizeihund
Nicht jeder Hund kann Polizeihund werden. "Geeignete Rassen sind Deutscher Schäferhund, Belgischer Schäferhund, Riesenschnauzer, Dobermann und Holländischer Herder", erklärt Christian Neumann, Diensthundeführer und -ausbilder bei der Polizeidirektion München.
In Niedersachsen werden ausschließlich Deutsche und Belgische Schäferhunde als Schutz- und Spezialhunde geführt. Für speziellere Aufgaben wie zur Personensuche sind laut dem Niedersächsischen Experten Kunth auch andere Hunderassen wie der Coonhound oder der Hannoversche Schweißhund zugelassen.
In der rund neunmonatigen Ausbildung werden die ein- bis dreijährigen Tiere je nach Vorprägung, Veranlagung, Arbeits- und Spielmotivation für die verschiedenen Aufgabenbereiche zugeteilt.
Die Ausbildung steht auf drei Pfeilern: Nasenarbeit (mit der feinen Nase nach Gegenständen zu suchen, die ein Mensch zuvor angefasst hat oder mit denen der Mensch in Berührung gekommen ist), Gehorsamsübungen und Schutzdienst (lernen, einen sich bewegenden Schutzärmel zu erbeuten).
Hilfsmittel dabei sind der Klicker - ein modifizierter Knackfrosch -, das Bringsel - eine Jute- oder Plastikrolle - und der Schutzärmel, der dem Schutz vor Bissen dient und mit dem der Angriff eines Täters simuliert werden kann. Motiviert werden die Hunde dabei mit Leckerli, Spielzeug, Lob und Streicheleinheiten.
Der Diensthund ist ein Familienmitglied
Ist der Diensthund fertig ausgebildet, verbringt er sein gesamtes Leben mit seinem Hundeführer. "Die beiden sind ein Team, eine taktische Einheit und machen immer gemeinsam Dienst. Nach der Arbeit kommt der Hund mit nach Hause - er wird wie ein eigener Privathund gehalten", sagt Ausbilder Neumann.
Die Tiere seien pflegeleicht, in den Familien gut integriert und würden auch mit den Kindern spielen. Das geht soweit, dass diese Hunde während eines Urlaubs ihres Dienstführer sogar in einer Hundepension bleiben können.
"Diese soziale Bindung ist ein wesentlicher Bestandteil für die Arbeit mit dem Hund. Nur so wird ein hoher Leistungsstand gewährleistet", erklärt Oliver Kunth.
Schnüffler müssen jährlich eine Prüfung bestehen
Eine Arbeitszeitregelung für Diensthunde gibt es nicht. Die Tiere sind je nach physischer und psychischer Einsatzbelastung nur zeitlich begrenzt einsetzbar.
Das betrifft auch ihre Dienstjahre. "Polizeidiensthunde werden solange eingesetzt, bis sie die jährliche Einsatzprüfung nicht mehr bestehen. Dann gehen sie in Rente", erläutert Ausbilder Neumann. Das passiert frühestens in einem Alter von sechs Jahren.
In welchen Fällen Polizeihunde zum Einsatz kommen, hängt vom Auftrag ab - das kann ein polizeilicher Einzeldienst sein, bei Staatsempfängen, an Flughäfen oder bei Durchsuchungen.
Hierbei muss laut Spezialhunde-Experte Kunth genau differenziert werden, was ein Hund erschnüffeln soll. Denn nach mehreren Gerüchen gleichzeitig zu suchen, ergebe aus polizeilicher Hinsicht oft keinen Sinn.
Er gibt zu bedenken: "Wenn ein Hund nach Rauschgiften und Sprengstoffen gleichzeitig sucht, welchen Stoff würde er in einer Einsatzsituation dann anzeigen und welche Konsequenzen hätte dies dann?" Also kommt es im Einsatz nicht nur auf die feine Nase des Schnüfflers, sondern auch auf die Taktik seines Hundeführers an.
Verwendete Quellen:
- Oliver Kunth ist Polizeihauptkommissar und Lehrkraft für besondere Aufgaben sowie Leiter des Fachbereichs Spezialhunde im Zentralen Diensthundwesen der Polizei Niedersachsen (www.zpd.polizei-nds.de)
- Christian Neumann ist Diensthundeführer und -ausbilder bei der Polizeidirektion München, wo derzeit rund 100 Diensthunde "arbeiten" (www.bundespolizei.de)
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