Binnen-I oder Gender-Sternchen: Wenn Schülerinnen und Schüler an Schulen in Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt gendern, führt das zum Punktabzug. Auch in Bayern ist Gendersprache an Schulen und Behörden seit einem Jahr verboten - als Fehler wird es dort aber nicht angestrichen.
Den Vorreiter in Sachen Genderverbot an Schulen machte Schleswig-Holstein 2021. Zwei Jahre später zog Sachsen-Anhalt nach. In diesen beiden Bundesländern wird es Schülerinnen und Schülern seither als Fehler angestrichen, wenn sie folgende Schreibweisen benutzen:
- Schüler*innen
- SchülerInnen
- Schüler_innen
- Schüler:innen
- Schüler/innen
Als Grund für das Verbot führt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (MBWK) von Schleswig-Holstein an, dass der Rat für deutsche Rechtschreibung als maßgebende Instanz bei Fragen für deutsche Rechtschreibung gelte. Dieser hat die Aufnahme mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinneren in das amtliche Regelwerk zu diesem Zeitpunkt nicht empfohlen.
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Die Begründung: Geschlechtergerechte Schreibweisen dürfen nach Auffassung des Rates nicht das Erlernen geschriebener deutscher Sprache erschweren. Bei Gendersprache handele es sich um Eingriffe in Wortbildung, Grammatik und Orthografie.
Bayerns Staatskanzleichef bezeichnet inklusive Sprache als exkludierend
In Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Bayern wurde Gendern per Erlass verboten. Das bedeutet, halten sich Lehrerinnen und Lehrer nicht daran, drohen Geldbußen und im äußersten Fall womöglich die Entlassung. Das sächsische Verbot geht sogar noch weiter. Dort ist nicht nur das schriftliche Gendern für Lehrkräfte untersagt, sondern auch das mündliche. Gegenüber "Bild" sagte der ehemalige sächsische Bildungsminister Christian Piwarz (CDU), dass auch das gesprochene Gendern von dem Verbot betroffen sei.
In Bayern und Hessen erstreckt sich das Verbot auch auf sämtliche schriftlichen Dokumente, die Internetseiten der Schule sowie Briefe an Eltern. Hessens Kultusminister Armin Schwarz (CDU) begründete das Genderverbot unter anderem auch damit, dass es an der Lebens- und Sprachwirklichkeit der überwiegenden Mehrheit der Menschen vorbeigehe, wie er gegenüber "Bild" sagte.
Bayerns Staatskanzleichef Florian Hermann (CSU) möchte das Genderverbot im dienstlichen Schriftverkehr, in der internen Kommunikation sowie in Elternschreiben "mit Augenmaß verfolgen", wie er gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erklärte. Weiterhin sagte er, dass eine ideologisch geprägte Sprache etwa beim Gendern eine exkludierende Wirkung habe.
Redaktioneller Hinweis
- Der Anlass für diesen Text war eine Frage in der Quizshow "Wer wird Millionär?" mit Günther Jauch vom 31. März.
Kein einheitlich geregeltes Genderverbot an Schulen in Deutschland
Blickt man auf eine Karte, zeigt sich ein regelrechter Flickenteppich, was das Genderverbot an Schulen betrifft. Während Gendersprache an Schulen in Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Hessen und Bayern verboten ist, ist sie im Saarland und in Bremen ausdrücklich erlaubt, in Ländern wie Berlin, NRW, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine spezifischen Vorgaben.
Das Genderverbot an Schulen könnte allerdings bestimmte Grundrechte verletzen. Wie das ZDF berichtet, kamen Juristen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) in einem Kurzgutachten zu dem Schluss, dass "insbesondere die Gefahr, dass staatliche Einrichtungen verpflichtet werden, das Geschlechtsdiskriminierungsverbot sowie allgemeine Persönlichkeitsrechte von Frauen, intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen zu verletzen" bestehe.
Auch die Bundesschülerkonferenz lehnt das Genderverbot ab. Laut ZDF spricht der ehemalige Generalsekretär der Bundesschülerkonferenz, Florian Fabricius, von Bevormundung. Bei etwas Persönlichem wie der Sprache würden Schülerinnen und Schülern Vorschriften gemacht und in ihre Freiheit eingegriffen.
Verwendete Quellen
© 1&1 Mail & Media/teleschau