Nach jahrelangen Rechtsstreitigkeiten könnte ein Fall aus Bayreuth nun abgeschlossen werden: Eine Frau, die wegen Verstößen gegen das Tierschutzrecht ihre vier Dackel abgeben musste, wehrte sich jahrelang gegen die Tierheimrechnung über rund 14.000 Euro.
Der Fall aus Bayreuth begann bereits im Jahr 2019, als die vier Dackel der Frau aufgrund eines vom Veterinäramt verhängten Tierhaltungsverbots in ein Tierheim gebracht wurden. Die Frau klagte gegen die Beschlagnahmung und das Tierhaltungsverbot.
Trotzdem wurden ihr die vier Rauhaardackel weggenommen und in einem Tierheim untergebracht. Aufgrund der Klage und des daraufhin laufenden Verfahrens blieb die Frau aber rund sechs Monate lang nach der Beschlagnahmung weiterhin die rechtmäßige Besitzerin der Hunde.
Vier Dackel beschlagnahmt
Das Landratsamt Bayreuth sprach 2019 ein Tierhaltungsverbot gegen die Frau aus, nachdem das Veterinäramt Verstöße gegen das Tierschutzrecht festgestellt hatte. Die vier Dackel wurden daraufhin in das Tierheim Bayreuth gebracht. Tierhaltungsverbote sind selten, können jedoch verhängt werden, wenn Tiere misshandelt oder nicht artgerecht gehalten werden, berichtet "BR".
Die genauen Gründe für das ausgesprochene Verbot in Bayreuth wurden vom Gericht nicht weiter ausgeführt. Trotz Einspruch der Halterin sah das Gericht in diesem Fall aber keinen Anlass, das Verbot aufzuheben. Als die Frau einige Zeit später die Tierheimrechnung für die vier Dackel präsentiert bekam, ging der Rechtsstreit aber erst richtig los. Sie weigerte sich, die hohe Summe zu bezahlen.
14.000 Euro Tierheimrechnung
Die Tierheimrechnung in Höhe von mehr als 14.000 Euro entstand für die sechsmonatige Unterbringung der Hunde im Tierheim, während die Frau noch als Eigentümerin galt. Das Tierheim berechnete etwa 15 bis 16 Euro pro Hund und Tag sowie zusätzliche Kosten wie Tierarztbehandlungen. Laut dem Gericht sei dieser Betrag für die Betreuung und Versorgung der Tiere angemessen und nachvollziehbar.

Das Verwaltungsgericht Bayreuth entschied nun, dass die Rechnung rechtmäßig sei. Die Klage der Frau wurde abgewiesen. Damit bestätigte das Gericht die Praxis der Tierheimkostenabrechnung. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin hat die Möglichkeit, Rechtsmittel beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzulegen. Die vier Dackel konnten in der Zwischenzeit alle an neue Halter vermittelt werden. © Deine Tierwelt