Ein Landwirt verkaufte Heu an Pferdehalter. In dem Heu befanden sich vermutlich die Herbstzeitlose, eine Giftpflanze. Am Ende kam heraus: Es war vielleicht gar nicht sein Heu. Zahlen musste er trotzdem…

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Gutes Heu ist nicht immer leicht zu bekommen. Und manchmal lauert in den Rundballen der Tod. Denn zwischen den Halmen können auch Reste von Giftpflanzen stecken. Und genau dieser Vorwurf brachte eine Pferdehalterin und einen Landwirt vor Gericht.

Der Fall: Die Pferdehalterin auf Obrigheim hatte bei einem Landwirt aus Bayern 38 Rundballen Heu zur Verfütterung an ihre Tiere gekauft. Sie fütterte das Heu. Danach sollen einige Pferde krank geworden sein, ein Fohlen starb sogar. Schuld war eine Giftpflanze, die Herbstzeitlose – so der Vorwurf der Pferdehalterin.

Sind Herbstzeitlose giftig? Studie warnt

Tatsächlich gibt es Regionen, in denen die Pflanze relativ oft im Heu landet. Dabei warnen deutsche Forscherinnen in einer Studie von 2021: Aufgrund des hohen Gehalts an Colchicin kann bei der Fütterung von mit Herbstzeitlosen veruneinigtem Heu eine Vergiftung keinesfalls ausgeschlossen werden. Doch war es in diesem Fall wirklich die Pflanze?

Das musste ein Gericht klären. Denn: Die Pferdehalterin forderte den Kaufpreis für das Heu zurück sowie Schadensersatz. Insgesamt waren es mehr als 16.000 Euro. Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme schlossen die beiden Landwirte vor Gericht einen Vergleich. Danach sollte der Lieferant an die Pferdehalterin 3.750 Euro zurückzahlen, im Gegenzug aber die noch verbliebenen 17 Heuballen zurückbekommen. Damit hätte der Streit an dieser Stelle zu Ende sein können.

Landwirt getäuscht? Vergleich ist Vergleich

Doch es kam anders. Denn: Als der Verkäufer das verbliebene Heu bei der Pferdehalterin abholen wollte, war er der Meinung, dass es sich gar nicht um seine Heuballen handeln konnte. Denn die Folienumwicklungen hatten seiner Ansicht nach eine andere Farbe als die, die er selbst verwendet. Die Folge: Der Landwirt fühlte sich getäuscht und wollte von dem Vergleich nichts mehr wissen.

Wieder landete der Fall vor Gericht, diesmal vor dem Landgericht Frankenthal. Und dort urteilten die Richter 2020 (Az. 2 O 73/18): So geht es nicht. "Denn auch wenn das vergiftete Heu tatsächlich nicht aus der Produktion des beklagten Landwirts stammte, stehe damit noch nicht fest, dass dies auch der Käuferin bewusst war", heißt es in einer Erklärung des Gerichts.

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"Möglicherweise könne es zu einer Verwechslung bei der Anlieferung durch die Spedition gekommen sein, was sich wiederum der Verkäufer zurechnen lassen müsse. Der ursprüngliche Rechtsstreit sei somit durch den wirksamen Vergleich erledigt."  © Pferde.de