Häufige Fragen zum Thema
Um nicht alle Kontakte über Ihre neue Handynummer informieren zu müssen, können Sie Ihre Rufnummer auch zu Ihrem neuen Anbieter mitnehmen. Dies steht Ihnen gesetzlich zu, sofern Ihr neuer Anbieter Ihnen die Weiternutzung Ihrer alten Handynummer vertraglich zusichert.
Den sogenannten Portierungsauftrag zur Rufnummernmitnahme erteilen Sie dann in der Regel bei Ihrem neuen Anbieter. Dieser stimmt die Portierung mit dem bisherigen Anbieter ab. Damit der Wechsel reibungslos funktioniert, achten Sie bitte die exakte Übereinstimmung Ihrer Daten beim bisherigen und beim neuen Anbieter.
Um unterschiedliche Vertragsangebote zu vergleichen, stehen Ihnen zahlreiche Online-Vergleichsportale zur Verfügung. Nutzen Sie am besten eins der namhaften Portale und ignorieren Sie bezahlte Platzierungen der Anbieter im Vergleich, um einen objektiven Eindruck zu gewinnen.
Wichtige Punkte beim Vergleich von Handytarifen sind unter anderem: Datenvolumen zum mobilen Surfen, Flatrates ins Fest- oder Mobilfunknetz, Netz des jeweiligen Anbieters (für gute Netzabdeckung und störungsfreie Nutzung Ihres Geräts) und Kündigungsfristen bzw. Vertragslaufzeiten.
Falls Sie Ihren Handyvertrag ersatzlos kündigen möchten, tun Sie dies am besten direkt in Ihrem Online-Konto oder alternativ auf dem Postweg. Achten Sie darauf, dass alle wichtigen Angaben wie Rufnummer, Vertragsnummer und gewünschter Beendigungszeitpunkt enthalten sind.
Möchten Sie stattdessen zu einem neuen Anbieter wechseln, kann dieser die Kündigung für Sie übernehmen. Den Startzeitpunkt des neuen Vertrags können Sie üblicherweise selbst wählen und auf diese Weise zeitlich mit dem Ende des alten Vertrags abstimmen.