Bausparverträge gelten in Zeiten von Niedrigzinsen zwar eher als unattraktiv, weil sie kaum Rendite bringen. Doch das Bausparen ist immer noch sehr gut dazu geeignet, sich niedrige Zinsen für eine Baufinanzierung zu sichern. Bei immer weiter steigenden Mietpreisen bedeutet das eigene Zuhause auf Dauer nicht nur Mietkostenersparnis, sondern eine Immobilie ist nach wie vor eine solide Altersvorsorge. Doch wer sich für den Traum vom Eigenheim entscheidet, entscheidet sich in den meisten Fällen auch für die größte finanzielle Investition im Leben: Ein Teil des Haushaltseinkommens wird über viele Jahre hinweg an dieses Projekt gebunden. Ohne ausreichend Startkapital ist das nicht zu meistern. Eine Möglichkeit zum Ansparen von Eigenkapital und zur Finanzierung des Bauvorhabens bietet ein Bausparvertrag. Doch welche Art Bausparen passt zur individuellen Situation? Der GMX Bausparvertrag Vergleich hilft bei der Entscheidungsfindung.
Ein Bausparvertrag lässt sich veränderten Lebensumständen oder Wünschen jederzeit anpassen: Die Bausparsumme kann ganz einfach erhöht oder verringert werden und Tarifwechsel oder die Übertragung eines Bausparvertrags an Kinder und Enkel sind auch möglich.
Mit einem Bausparvertrag baut man gezielt Kapital auf, um eine Immobilie zu bauen, zu kaufen, zu modernisieren oder zu renovieren. Zusätzlich hat man die Möglichkeit, sich ein Bauspardarlehen mit fest vereinbarten Zinsen zu sichern. Das Prinzip "Bausparen" vereinfacht ausgedrückt: Man schließt einen Bausparvertrag ab und spart monatliche Beiträge, abgestimmt auf die Höhe der Bausparsumme (Sparanteil + Darlehensanteil). Das Ansparen und die Darlehenskonditionen sind auf einen längeren Sparprozess angelegt, doch höhere oder niedrigere Sparleistungen bzw. Tilgungen sind möglich. Bausparverträge kann man auch "mittendrin" unter Berücksichtigung bestimmter Fristen kündigen und sich die angesparte Summe inklusive Zinsen auszahlen lassen. Ein klassischer Bausparvertrag hat also drei Phasen: eine Sparphase, eine Zuteilungsphase und eine Darlehensphase. Zunächst häuft der Bausparende Guthaben auf einem Anlagekonto an; dann erreicht der Bausparvertrag die Zuteilungsreife und das Bauspardarlehen wird ausgezahlt. In der letzten Phase begleicht man die Kreditschuld durch monatliche Raten an die Bausparkasse. Gut zu wissen: Staatliche Fördermittel werden normalerweise in der Ansparphase ausgezahlt.
Es besteht keinerlei Flexibilität bei den Zinssätzen und das angespartes Guthaben kann man sich frühestens nach 7 Jahren auszahlen lassen. Ein Bauspardarlehen ist zudem von der Höhe des angesparten Vermögens abhängig. Das bedeutet: Man muss einen bestimmten Prozentsatz der Bausparsumme erreichen, damit das Darlehen überhaupt ausgezahlt werden kann. Relativ hoch sind meist auch die Tilgungsraten, also der Anteil des Darlehens, der monatlich an die Bausparkasse zurückgezahlt werden muss. Daher kann es ratsam sein, die Immobilie nicht vollständig über einen Bausparvertrag zu finanzieren. Auch die Gebühren für einen Bausparvertrag sollte man sich vorher genau anschauen – gerade der Vertragsabschluss selbst kann schon teuer sein. Ein Beispiel: Bei einer Bausparsumme von 100.000 Euro wird oft zwischen 1.000 bis 1.600 Euro berechnet.
Ja, in der Regel schon. Bis 1. Januar 2009 konnte man einen Bausparvertrag noch für andere Zwecke nutzen, doch mittlerweile muss man den Verwendungszweck des Bauspardarlehens nachweisen. Nur in wenigen Fällen ist das nicht so: Bausparverträge für Menschen unter 25 Jahren und Verträge, die vor diesem Datum abgeschlossen wurden. Wer noch vor 2009 einen Bausparvertrag eröffnet und bis dahin einen Regelsparbetrag angesammelt hat, kann das Darlehen immer noch anderweitig verwenden. Oder auch so ausgedrückt: Bausparverträge, die nach dem 31. Dezember 2008 abgeschlossen und nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz gefördert und dann nicht für wohnungswirtschaftliche Zwecke verwendet werden, müssen zurückgezahlt werden.
Anhand eines Bewertungssystems wird bestimmt, wann ein Bausparvertrag zuteilungsreif ist. Das hängt von mehreren Faktoren ab: angespartes Mindestguthaben (z.B. 40 % der Bausparsumme), Laufzeit der Ansparphase und so weiter. Im Bausparvertrag sollten alle Details hierzu aufgelistet sein. Ein paar Wochen vor Zuteilungsreife wird der Bausparer jedoch auf alle Fälle von der Bausparkasse informiert. Möchte man zu diesem Zeitpunkt das Bauspardarlehen (noch) nicht in Anspruch nehmen, kann die Zuteilung verschoben werden. Wie das jede Bausparkasse in der Praxis handhabt, sollte vorab geklärt werden.
Das lässt sich so nicht allgemein beantworten: Die Zinsen werden bei Abschluss festgelegt und die Höhe der Darlehenszinsen hängt dann individuell vom Anbieter und der aktuellen Wirtschaftslage ab.
Ja, man kann sich beim Bausparen durch "Vermögenswirksame Leistungen (VL)" finanziell unterstützen lassen. Dazu gehören die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie. Wie viel man dann an Zuschüssen erhält, hängt von der Höhe des jährlichen Einkommens und der Bausparsumme ab.
Nein, eine Doppelförderung ist leider nicht möglich. Das bedeutet in der Praxis: Wenn man bereits eine Arbeitnehmerzulage erhält, kann man nicht zusätzlich noch die Wohnungsbauprämie beantragen.
Bausparen ist sehr flexibel und kann recht einfach auf die aktuelle Lebenssituation (z. B. verändertes Einkommen) angepasst werden: So kann die Bausparsumme auch nachträglich noch nach oben oder nach unten korrigiert werden. Doch damit verändert sich natürlich auch der Zuteilungstermin, also der Tag, an dem über die Auszahlung des Bausparvertrags entschieden wird. Aufgepasst: Wird die Bausparsumme verringert, wird die Abschlussgebühr jedoch nicht dementsprechend angepasst bzw. man bekommt kein Geld zurück; wird sie erhöht, ist in der Regel eine erneute Abschlussgebühr fällig. Die monatliche Einzahlung in der Ansparphase kann ebenfalls angepasst werden und der Bausparer bzw. die Bausparerin kann selbst entscheiden, ob das Darlehen nach der Zuteilung tatsächlich schon in Anspruch genommen werden soll. Tipp: In diesem Fall nach den Bereitstellungszinsen fragen!
Die staatliche Förderung von Bausparverträgen ist mit einigen Regeln verbunden. Wer einen Bausparvertrag in Teilen mithilfe vermögenswirksamer Leistungen finanziert, muss eine Sperrfrist von sieben Jahren einhalten. Vorher kann man nicht auf das Guthaben zugreifen. Sollte der Bausparvertrag dennoch vor dem Ende der Laufzeit gekündigt werden, müssen die Fördermittel zurückgezahlt werden. Diese Sperrfrist bei Bausparverträgen mit staatlicher Förderung soll sicherstellen, dass die Fördergelder auch wirklich zum Eigentumserwerb oder für sog. "wohnungswirtschaftliche Zwecke" verwendet werden.
Ja und nein: Selbstständige haben zwar keinen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage, doch sie können ebenso wie fest angestellte Arbeitnehmer eine staatliche Förderung in Form der Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen.
Ja und nein: Rentner haben keinen Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage, doch sie können die Wohnungsbauprämie beantragen. Hier gilt jedoch wie für alle anderen auch: Diese Prämie wird nur unter der Bedingung gewährt, dass das zu versteuernde jährliche Einkommen unter 35.000 Euro (Ledige) bzw. 70.000 Euro (Verheiratete) liegt.
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind freiwillige, vom Staat subventionierte Geldleistungen des Arbeitgebers an die Mitarbeiter, um diese beim Aufbau eines Vermögens zu unterstützen. In manchen Fällen hat man ggf. durch einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung einen Rechtsanspruch. Tipp: Einfach beim Arbeitgeber nachfragen! Wer vermögenswirksame Leistungen für einen Bausparvertrag nutzen möchte, kann die Arbeitnehmersparzulage in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass bei Alleinstehenden das jährliche Einkommen nicht mehr als 17.900 Euro beträgt, bei Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern nicht mehr als 35.800 Euro. Bei anderen Anlageformen (z. B. Aktienfonds) gelten andere Einkommensgrenzen für staatliche Zuschüsse.
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind freiwillige, vom Staat subventionierte Geldleistungen des Arbeitgebers an die Mitarbeiter, um diese beim Aufbau eines Vermögens zu unterstützen. In manchen Fällen hat man ggf. durch einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung einen Rechtsanspruch. Tipp: Einfach beim Arbeitgeber nachfragen! Wer vermögenswirksame Leistungen für einen Bausparvertrag nutzen möchte, kann die Arbeitnehmersparzulage in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass bei Alleinstehenden das jährliche Einkommen nicht mehr als 17.900 Euro beträgt, bei Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern nicht mehr als 35.800 Euro. Bei anderen Anlageformen (z. B. Aktienfonds) gelten andere Einkommensgrenzen für staatliche Zuschüsse.
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind freiwillige, vom Staat subventionierte Geldleistungen des Arbeitgebers an die Mitarbeiter, um diese beim Aufbau eines Vermögens zu unterstützen. In manchen Fällen hat man ggf. durch einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung einen Rechtsanspruch. Tipp: Einfach beim Arbeitgeber nachfragen! Wer vermögenswirksame Leistungen für einen Bausparvertrag nutzen möchte, kann die Arbeitnehmersparzulage in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass bei Alleinstehenden das jährliche Einkommen nicht mehr als 17.900 Euro beträgt, bei Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern nicht mehr als 35.800 Euro. Bei anderen Anlageformen (z. B. Aktienfonds) gelten andere Einkommensgrenzen für staatliche Zuschüsse.
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind freiwillige, vom Staat subventionierte Geldleistungen des Arbeitgebers an die Mitarbeiter, um diese beim Aufbau eines Vermögens zu unterstützen. In manchen Fällen hat man ggf. durch einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung einen Rechtsanspruch. Tipp: Einfach beim Arbeitgeber nachfragen! Wer vermögenswirksame Leistungen für einen Bausparvertrag nutzen möchte, kann die Arbeitnehmersparzulage in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass bei Alleinstehenden das jährliche Einkommen nicht mehr als 17.900 Euro beträgt, bei Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern nicht mehr als 35.800 Euro. Bei anderen Anlageformen (z. B. Aktienfonds) gelten andere Einkommensgrenzen für staatliche Zuschüsse.
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind freiwillige, vom Staat subventionierte Geldleistungen des Arbeitgebers an die Mitarbeiter, um diese beim Aufbau eines Vermögens zu unterstützen. In manchen Fällen hat man ggf. durch einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung einen Rechtsanspruch. Tipp: Einfach beim Arbeitgeber nachfragen! Wer vermögenswirksame Leistungen für einen Bausparvertrag nutzen möchte, kann die Arbeitnehmersparzulage in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass bei Alleinstehenden das jährliche Einkommen nicht mehr als 17.900 Euro beträgt, bei Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern nicht mehr als 35.800 Euro. Bei anderen Anlageformen (z. B. Aktienfonds) gelten andere Einkommensgrenzen für staatliche Zuschüsse.
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind freiwillige, vom Staat subventionierte Geldleistungen des Arbeitgebers an die Mitarbeiter, um diese beim Aufbau eines Vermögens zu unterstützen. In manchen Fällen hat man ggf. durch einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung einen Rechtsanspruch. Tipp: Einfach beim Arbeitgeber nachfragen! Wer vermögenswirksame Leistungen für einen Bausparvertrag nutzen möchte, kann die Arbeitnehmersparzulage in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass bei Alleinstehenden das jährliche Einkommen nicht mehr als 17.900 Euro beträgt, bei Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern nicht mehr als 35.800 Euro. Bei anderen Anlageformen (z. B. Aktienfonds) gelten andere Einkommensgrenzen für staatliche Zuschüsse.